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Fixkosten anpassen ohne Qualitätseinbußen

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Fixkosten anpassen ohne Qualitätseinbußen

Arbeitsflexibilisierung gehört zum Alltag

Unternehmen müssen heute immer schneller auf eine veränderte Marktnachfrage reagieren und ihre Fixkosten anpassen. Der „atmende Betrieb“ ohne Qualitätseinbußen wird zum personalpolitischen Ziel. Nicht umsonst boomt daher der Markt der Zeitarbeitsvermittler. Diese Verträge sind schneller auflösbar als die der festangestellten Mitarbeiter.

Aber auch die Verträge der Stammbelegschaft enthalten immer mehr Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung, um betriebliche Kapazitätsschwankungen besser ausgleichen und eine Berufstätigkeit neben der Familie ermöglichen zu können.

Sabbaticals sind an den Universitäten als "wissensproduzierende Systeme", also als Forschungsfreiräume bekannt. In der Wirtschaft werden sie bislang nur wenig genutzt, mit dem Argument, die Wissensträger seien nicht abkömmlich oder auch wegen deren Befürchtung, während eines Sabbaticals aus dem entsprechenden Informations- und Unterstützungsnetzwerk herauszufallen. Tatsächlich ist aber das Organisationsproblem relativ leicht zu lösen, größere Schwierigkeiten bereitet das Kulturproblem, denn nur wer unabkömmlich ist, ist wirklich wichtig. Erfolgreiche Beispiele zeigen aber, dass die Schaffung dieses Freiraums für Wissensauffrischungen, Weiterbildung oder Regeneration möglich ist.

Lebensarbeitszeitkonten werden bislang auch nur wenig eingesetzt, da die Personalverantwortlichen oft fürchten, dass Mitarbeiter eine ineffiziente Zeitsammelneigung entwickeln. Hieraus wird deutlich, dass es sich um ein Problem der Vertrauenskultur bzw. ein Führungsproblem handelt. Wenn Sie Lebensarbeitszeitkonten mit flexiblen Arbeitszeitkorridoren verbinden, leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung Ihrer ökonomischen Effizienz. Sie vermeiden Über- und Leerlaufzeiten und verbessern die betriebliche Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Erhöhung der Beschäftigungssicherheit.

Gleitmodelle für den Ruhestand: Bis Ende 2009 hat die Bundesanstalt für Arbeit den Vorruhestand im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes finanziell gefördert, so dass sich die Gehalts- und Rentenausfälle für die Vorruheständler je nach Unternehmenszuschuss erträglich gestalteten. Doch viele Betriebe bieten Altersteilzeit auch nach dem Wegfall der Förderung weiterhin an. Wie hoch die betrieblichen Zuschüsse ausfallen, wird in einem Branchentarifvertrag (z. B. Metall- und Elektroindustrie) oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Das Blockmodell ist dabei die häufigste Variante. In einer aktiven zweijährigen Phase arbeiten die älteren Mitarbeiter Vollzeit, um danach gleich lang nicht zu arbeiten.

Achtung Stolpersteine: Flexible Arbeitszeitmodelle sind jedoch nicht immer beliebt. Sie stören eingefahrene Prozesse und Gewohnheiten der Mitarbeiter und Betriebsräte. Neue Arbeitsformen und der permanente Anpassungsdruck dürfen daher nicht zu Orientierungslosigkeit und Überlastung führen. Auch die Personalabteilung muss kreativer werden. Die klassische Personalverwaltung hat ausgedient.


Weiterführende Literatur
Gärtner, J. u. a.: Arbeitszeitmodelle, 2008.

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