
Betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben
- Anhörung des Betriebsrates zu personellen Maßnahmen (Einstellung, Versetzung, Umgruppierung, Kündigung etc.)
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten
- Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Generell: Mediation zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat

